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Mietmangel oder nicht? - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

ID: 1543778

Rechtliche Hinweise zu Schimmel oder Heizungsausfall in Mietwohnungen


(businesspress24) - Im Winter kommt es immer wieder vor, dass sich Mieter mit kalten Heizk





Pflichten von Mietern und Vermietern



Im Rahmen eines Mietverh"Zu den Pflichten des Mieters geh", informiert Michaela Rassat. Das hei





Sofort informieren



Hat die Wohnung Schimmelflecken oder bleibt die Heizung kalt, liegt definitiv ein Mangel vor. "Dabei ist es zun", so die ERGO Rechtsexpertin. "Der Mieter sollte seinen Vermieter in jedem Fall sofort informieren, nachdem er den Mangel festgestellt hat. Tut er das nicht, kann er sich unter Umst" Funktioniert beispielsweise die Heizung nicht, so besteht die Gefahr, dass die Heizungsrohre einfrieren. Das kann einen Rohrbruch zur Folge haben. Diese Vorgabe gilt allerdings nur f





Mangel nachweislich anzeigen und Frist setzen



Mieter k"Zus", rin Anspruch nehmen.





Voraussetzungen f



"Nach Paragraph 536 BGB kann der Mieter die Miete mindern, wenn der "vertragsgem" einer Mietsache erheblich eingeschr", so die Juristin von ERGO. "Vertragsgem" hei"vertragsgem". Wichtig zu wissen: Der Mieter darf die Miete nicht mindern, wenn er selbst den Mangel verursacht hat. So kann Schimmel einerseits durch Baumiete zu mindern, ist keine Erlaubnis des Vermieters notwendig ebenso bedarf es nicht seiner Zusage, dass er den Mangel beseitigt.





Wie hoch darf die Mietminderung sein?



"Gesetzlich verankerte Regelungen, um wie viel der Mieter die Miete bei M", so Rassat. Generell richtet sich der Betrag, um den der Bewohner die Miete mindern kann, danach, wie stark der vertragsgem"F", so die Rechtsexpertin. Allerdings geht dieser Wert davon aus, dass die Heizung den ganzen Monat ausf

Anzahl der Anschl







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Datum: 30.12.2019 - 05:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
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Kategorie:

Bau & Immobilien


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