Waffenrecht: Tabu und Privileg Kommentar von Stefan Hupka
(ots) - Schusswaffen fallen in Deutschland unter das Gewaltmonopol
des Staates, f
und gebrauchen zu d
Nachweisen zu rechtfertigen ist. Wie F
kann der Staat sich beim Waffenrecht nicht die kleinste Nachgiebigkeit und
Toleranz leisten - zum Schutz seiner B
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sparen. http://mehr.bz/khs290s
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Datum: 13.12.2019 - 16:26 Uhr
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