30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen uneingeschränkt ins Grundgesetz aufgenommen werden
(ots) - Das Deutsche Institut f
Kindern zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen - auch im Grundgesetz. "Die
Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz darf nicht halbherzig erfolgen",
erkl
des Instituts. "Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention m
uneingeschr
gibt es keinen Verhandlungsspielraum. Denn das Grundprinzip der vorrangigen
Ber
Geh", so Kittel weiter. Dies
habe der UN-Ausschuss f
Bemerkungen konkretisiert, die die einzelnen Rechte aus der Konvention
erl
Der Koalitionsvertrag sieht eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz
vor. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat angek
Jahr einen Entwurf vorzulegen. "Bei der Erarbeitung eines
Formulierungsvorschlages sollte Justizministerin Lambrecht nach dem Vorbild von
Artikel 24 der EU-Grundrechte-Charta alle Grundprinzipien aufnehmen. So w
klargestellt, dass Kinder in Deutschland voll und ganz als Rechtssubjekte mit
ihrer besonderen Schutzbed
sind", so Kittel.
Anl
ver
Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 "zur vorrangigen Ber"
(best interests of the child) nach Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention sowie die
sprachlich
zum Recht auf Geh
und mit Unterst
erscheint die Information "Das Kindeswohl neu denken".
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 mit dem Ziel
verabschiedet, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte zu sch
Entwicklung zu f
verschaffen. In Deutschland gelten die in der UN-Kinderrechtskonvention
festgeschriebenen Rechte von Kindern bereits seit April 1992; anfangs jedoch
noch mit Vorbehalten. 2010 hat die Bundesregierung all diese Einschr
zur
anwendbares Recht in Deutschland. Das gleiche gilt auch f
Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland ist verpflichtet,
die in der Konvention und die darin verbrieften Rechte von Kindern zu achten, zu
sch
Das Deutsche Institut f
der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierf
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle
ber
und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der
UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit
staatlichen Stellen, Forschungsinstituten sowie Kindern und Jugendlichen
zusammen.
Weitere Informationen
Das Kindeswohl neu denken: Kinderrechtsbasierte Ermittlung und
Bestimmung des Kindeswohls (Information Nr. 30). Berlin: Deutsches
Institut f
http://ots.de/ekybBn
Allgemeine Bemerkung Nr. 12 (2009).Das Recht des Kindes auf Geh
Berlin: Deutsches Institut f
http://ots.de/LDcNUd
Allgemeine Bemerkung Nr. 14 (2013) zum Recht des Kindes auf
Ber
3 Abs. 1). Berlin: Deutsches Institut f
2019.
http://ots.de/sOMy5r
Kinderrechte ins Grundgesetz. Kinder als Tr
st
Menschenrechte, 2016.
http://ots.de/HG7tTj
Hinweis zum Staatenberichtsverfahren UN-Kinderrechtskonvention
http://ots.de/3KiCh8
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: (at)DIMR_Berlin
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Datum: 18.11.2019 - 23:00 Uhr
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