NOZ: Fraktionen wollen Nachtsitzungen im Bundestag verhindern
(ots) - Linkspartei fordert Pr
Kurzdebatten - Korte: Nachtsitzungen unzumutbarer Dauerzustand
geworden - Union und SPD k
Osnabr
eine Neuorganisation der Sitzungswochen entbrannt, um Nachtsitzungen
zu verhindern. "Die Sitzungsdauer bis sp
zum Dauerzustand geworden. F
den Abgeordnetenb
Belastung, darum m", sagte der
Parlamentsgesch"Neuen
Osnabr" (NOZ). Bereits am vergangenen Dienstag
vereinbarten die Fraktionsgesch
"Ideen zu sammeln".
In einem Schreiben an seine Kollegen der anderen Fraktionen, das
der "NOZ" vorliegt, fordert Korte, die Pr
Abgeordneten von Dienstag auf Montag vorzuziehen, sodass die
Fraktionssitzungen "auf den Montag oder Dienstagmorgen" verlagert
werden und Aussch
"Tagungsordnungspunkte vom Donnerstag/Freitag auf den Mittwoch"
verteilt werden. "Kurzdebatten" von maximal 18
oder 24 Minuten mit nur einem Redner pro Fraktion sowie eine
Protokollpflicht f
mehr gehalten werden m
"Wir m
Arbeitsbelastung f
Abgeordnetenb
zu ertr
unsere F", schreibt Korte.
Die Union reagierte ablehnend auf den Vorsto"Leider
gehen deren Vorschl
vorbei", sagte Michael Grosse-Br
Gesch"NOZ", und
k"Wir werden den anderen Parteien im Bundestag konkrete
und wirksame Vorschl
minimieren kann." Ein Sprecher der SPD-Fraktion erkl
offen f
"vorantreiben".
Pressekontakt:
Neue Osnabr
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabr
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.10.2019 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1540934
Anzahl Zeichen: 4303
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Osnabrück
Telefon:
Kategorie:
Wahlen
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 43 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NOZ: Fraktionen wollen Nachtsitzungen im Bundestag verhindern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).