Mitteldeutsche Zeitung: zu Justiz und Künast
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(ots) - Dass in der Folge auch das Bundesverfassungsgericht
in die Kritik geriet, ist nicht berechtigt. Karlsruhe sch
nur die Meinungsfreiheit, sie sch
der Betroffenen. Zu so absurden Entscheidungen wie in Berlin kommt
man nur, wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts falsch
angewandt werden. Vulg
gar nicht, wenn Falschmeldungen der Anlass f
Wahrscheinlich haben die Hetzer im Fall K
dass sie Fake News aufsa
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Datum: 22.09.2019 - 12:31 Uhr
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