BVerwG zur Verantwortlichkeit für Facebook-Fanpage: Eine Handlungsempfehlung
Durch ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgericht wird die Debatte um Facebook-Fanpages wieder angefacht. Was wurde im neuen Urteil beschlossen?

(businesspress24) - Mit einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11.09.2019 wird die Debatte um Facebook Fanpages neu entfacht. In diesem hat das Gericht entschieden, dass der Betreiber einer Fanpage sie bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen M
Was passierte bisher im Fanpage-Rechtsstreit?
2011 hatte das Unabh
Die Wirtschaftsakademie klagte gegen diesen Bescheid und hatte vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht zun
Am 05.06.2018 hatte der EuGH dann ein Grundsatzurteil (Az.: C-210/16) zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gef
Begr
Was hat nun das BVerwG zu Fanpages entschieden?
Im aktuellen Urteil entschied das BVerwG (Az.: 6 C 15.18), dass f
Ausgehend davon kam das BVerwG jedoch auch zu dem Schluss, dass der Betreiber auch verpflichtet werden kann, die Fanpage abzuschalten, wenn die Datenverarbeitung auf dieser rechtswidrig ist. Bei gemeinsamen Verantwortlichen k
Hierzu fenschutzrechtliche M
Ob die Verarbeitung der Daten tats
Was k
Als Fanpage-Betreiber sollte man
Solange kein Gericht
Im Hinterkopf muss man dabei behalten, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihren Stellungnahmen zu Tracking (Nachverfolgen des Nutzerverhaltens) im Allgemeinen und dem Betrieb einer Fanpage im Speziellen eine restriktive Position vertritt. Insbesondere zu Tracking verlangt sie eine Einwilligung als Rechtsgrundlage. Wie eine Einwilligung beim Besuch einer Fanpage eingeholt werden soll, ist jedoch unklar. Abschlie
Bei der Beurteilung der Frage, ob die Nutzung einer Fanpage datenschutzkonform und welche Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung zugrunde zu legen ist, ist zu beachten, dass sich die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen aktiv und freiwillig dazu entscheiden, eine Fanpage zu besuchen, und insofern selbst die dortige Datenverarbeitung initiieren.
Facebook Fanpages sind wichtig fsse beziehen.
Insbesondere die werbliche Ansprache ist ein legitimes berechtigtes Interesse eines Unternehmens, ebenso wie die Optimierung und Verbesserung einer Fanpage und des dortigen Angebots mithilfe statistischer Daten. Alternativen zu Facebook Fanpages sind aufgrund der hohen Verbreitung wohl eher nicht ersichtlich. Sie sind insofern ein unverzichtbares Instrument des Marketings im Wettbewerb. Zudem erwarten nicht zuletzt auch Kunden und Interessenten, dass ein Unternehmen auch in sozialen Netzwerken pr
Es gibt also viele gute Gr
Um Risiken bei der Nutzung einer Fanpage trotzdem zu minimieren, sollte man die grundlegenden Pflichten umso ernster nehmen.
Fazit
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat nach dem Urteil des BVerwG nun
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Frau Deborah Reusch
SRD Rechtsanwälte
Am Hamburger Bahnhof 4
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Datum: 19.09.2019 - 08:15 Uhr
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