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BVerwG zur Verantwortlichkeit für Facebook-Fanpage: Eine Handlungsempfehlung

ID: 1539597

Durch ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgericht wird die Debatte um Facebook-Fanpages wieder angefacht. Was wurde im neuen Urteil beschlossen?


(businesspress24) - Mit einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 11.09.2019 wird die Debatte um Facebook Fanpages neu entfacht. In diesem hat das Gericht entschieden, dass der Betreiber einer Fanpage sie bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen M

Was passierte bisher im Fanpage-Rechtsstreit?

2011 hatte das Unabh

Die Wirtschaftsakademie klagte gegen diesen Bescheid und hatte vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht zun

Am 05.06.2018 hatte der EuGH dann ein Grundsatzurteil (Az.: C-210/16) zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gef

Begr

Was hat nun das BVerwG zu Fanpages entschieden?

Im aktuellen Urteil entschied das BVerwG (Az.: 6 C 15.18), dass f

Ausgehend davon kam das BVerwG jedoch auch zu dem Schluss, dass der Betreiber auch verpflichtet werden kann, die Fanpage abzuschalten, wenn die Datenverarbeitung auf dieser rechtswidrig ist. Bei gemeinsamen Verantwortlichen k

Hierzu fenschutzrechtliche M

Ob die Verarbeitung der Daten tats

Was k

Als Fanpage-Betreiber sollte man

Solange kein Gericht

Im Hinterkopf muss man dabei behalten, dass die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihren Stellungnahmen zu Tracking (Nachverfolgen des Nutzerverhaltens) im Allgemeinen und dem Betrieb einer Fanpage im Speziellen eine restriktive Position vertritt. Insbesondere zu Tracking verlangt sie eine Einwilligung als Rechtsgrundlage. Wie eine Einwilligung beim Besuch einer Fanpage eingeholt werden soll, ist jedoch unklar. Abschlie

Bei der Beurteilung der Frage, ob die Nutzung einer Fanpage datenschutzkonform und welche Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung zugrunde zu legen ist, ist zu beachten, dass sich die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen aktiv und freiwillig dazu entscheiden, eine Fanpage zu besuchen, und insofern selbst die dortige Datenverarbeitung initiieren.

Facebook Fanpages sind wichtig fsse beziehen.





Insbesondere die werbliche Ansprache ist ein legitimes berechtigtes Interesse eines Unternehmens, ebenso wie die Optimierung und Verbesserung einer Fanpage und des dortigen Angebots mithilfe statistischer Daten. Alternativen zu Facebook Fanpages sind aufgrund der hohen Verbreitung wohl eher nicht ersichtlich. Sie sind insofern ein unverzichtbares Instrument des Marketings im Wettbewerb. Zudem erwarten nicht zuletzt auch Kunden und Interessenten, dass ein Unternehmen auch in sozialen Netzwerken pr

Es gibt also viele gute Gr

Um Risiken bei der Nutzung einer Fanpage trotzdem zu minimieren, sollte man die grundlegenden Pflichten umso ernster nehmen.

Fazit

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat nach dem Urteil des BVerwG nun

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Datum: 19.09.2019 - 08:15 Uhr
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