NOZ: Gratis-Bahnfahrten auch für Freiwilligendienste gefordert
(ots) - Gratis-Bahnfahrten auch f
gefordert
Parit
mehr als verdient
Osnabr
Bundeswehrsoldaten fordert der Parit
f
Ulrich Schneider sagte der "Neuen Osnabr": "Wenn schon
von Freifahrten gesprochen wird, sollte die Bundesregierung ihren
Blick besser auf die 100.000
Freiwilligendiensten richten, die hier f
maximal 400 Euro im Monat echten Einsatz f
leisten." Sie h"Und
sie k
dringend brauchen."
Schneider kritisierte zugleich die Regelung f
Bundeswehrsoldaten. Er betonte: "Wir haben keine Wehrpflichtigen
mehr." Dass diese fr
bekommen h"Heute", so Schneider
weiter, "haben wir es allerdings mit einer Berufsarmee zu tun, und es
gibt keinen wirklichen Grund, einer bestimmten Berufsgruppe das
Privileg freier Bahnfahrten zu gew" Das Argument, der Anblick
einer Bundeswehruniform w
Mitreisenden erh
Gesamtverbandes nicht: "Soldaten sind keine Polizisten, weder von der
Ausbildung noch von ihrem Auftrag und ihren Befugnissen her", so
Schneider.
Uniformierte Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr k
1. Januar 2020 alle Z
private Fahrten in der zweiten Klasse kostenfrei nutzen. Daf
die Bundeswehr eine Pauschale an die Bahn.
Der Parit
Wohlfahrtspflege in Deutschland. Als Dachverband fungiert er nach
eigenen Angaben f
Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich.
Pressekontakt:
Neue Osnabr
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Original-Content von: Neue Osnabr
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.08.2019 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1538388
Anzahl Zeichen: 2925
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Osnabrück
Telefon:
Kategorie:
Wahlen
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 42 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"NOZ: Gratis-Bahnfahrten auch für Freiwilligendienste gefordert
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




