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ROG: Kriminalisierung von Anonymisierungsdiensten stoppen

ID: 1536424


(ots) - Das Bundesinnenministerium m
Tor-Servern kriminalisieren und damit unter anderem erreichen, gegen
Whistleblowing-Plattformen wie etwa Wikileaks ermitteln zu k
Au
brisante Informationen aus Krisen- und Kriegsgebieten erhalten
k
sogenannten "Darknet-Paragrafen" durch Juristen, IT-Experten und
Menschenrechtsaktivisten. Die Pl
deutsche Betreiberinnen und Betreiber von Tor-Servern, die 30 Prozent
des weltweiten Tor-Netzes ausmachen. Wegen ihrer Bedeutung h
R
gesamte Anonymisierungsnetzwerk.

"Wir wehren uns gegen die Kriminalisierung unseres Einsatzes f
Anonymit
nicht kriminell", sagte Christian Mihr, Gesch
ohne Grenzen. Die Organisation unterst
Servern, um Journalistinnen und Journalisten die Umgehung von Zensur
zu erm"In unseren Trainings zur digitalen Sicherheit
erleben wir t
Arbeit von Journalistinnen und Journalisten geworden ist. Solche
Angebote gilt es im Zeitalter zunehmender
anstatt zu kriminalisieren."

Die Stellungnahme zum "Darknet-Paragrafen" ist hier abrufbar:
https://ogy.de/t6zx. Verfasst haben sie Moritz Bartl vom Verein
Zwiebelfreunde, welches einer der gr
Anonymisierungsinfrastruktur weltweit ist, sowie Daniel Mo
als Referent f
Christian R
Erlangen-N
der Justizministerkonferenz in der L"Digitale
Agenda Straf- und Strafprozessrecht" ist.

ARGUMENTE DES INNENMINISTERIUMS RECHTSWISSENSCHAFTLICH NICHT
HALTBAR

Seit Monaten kursieren auf Bundes- und Landesebene
Gesetzesentw
sogenannten Darknet unter Strafe stellen sollen. Dazu verabschiedete
der Bundesrat einen Entwurf (https://ogy.de/0af8), der in einem Leak
auf dem Blog netzpolitik.org in einer versch
Bundesinnenministeriums wieder auftauchte (https://ogy.de/celu). Das
BMI gibt vor, damit den Betrieb von Marktpl
stellen, wenn dort zum Beispiel Drogen oder gestohlene Daten illegal




vertrieben w
dies gar nicht oder nur sehr schwer m

W
Institutionen den Kampf gegen "Darknet"-Kriminalit
unterst
das Ziel hinaus. Die Argumentation des Innenministeriums ist
rechtswissenschaftlich nicht haltbar. Vermeintliche L
Strafrecht bestehen bei genauer Analyse nicht, vor allem aber sind
die geplanten Befugnisse so weitgehend, dass der blo
Anonymisierungsdiensten kriminalisiert werden kann. Es lie
Anfangsverdacht herstellen, um zum Beispiel Server zu beschlagnahmen.
Bei drei Vertretern der Zwiebelfreunde ist dies vergangenes Jahr
bereits passiert, wobei jedoch die Durchsuchungen bayerischer
Ermittler anschlie
(https://ogy.de/exft). Die Ma
Aktivisten f
gesorgt.

MIT GESETZ K

Anstatt nur gegen illegale Marktpl
Pl
Anwendungen des "Darknet" - aber auch im sonstigen Internet -
kriminalisiert werden. Zwar soll es eine Ausnahme f
"Darknet"-Dienste geben, die ausschlie
werden, doch hierzu w
Secure-Drop-Technologie z
eigenen "Darknet"-Server auf, der als anonymer Briefkasten f
Quellen dienen soll. In Deutschland betreibt unter anderem die
S

Die Whistleblowing-Plattform Wikileaks hingegen k
die Ausnahme nicht berufen, obwohl sie mit hunderten Medien weltweit
kooperiert. Gegen Menschen, die f
Basis des "Darknet-Paragrafen" ermittelt werden. Auch die Nutzung des
Filesharing-Programms Onion Share w
Exilmedien beliebt ist. Mit ihr k
autokratischen L
Beispiel Videos zu Medien schicken, die das Material in Sicherheit
verarbeiten und ver

VERUNSICHERUNG IN DEUTSCHER TOR-SZENE

Die Autoren warnen in ihrer Analyse vor einer einsch
Wirkung, die ein solch breit gefasster "Darknet-Paragraf" gerade f
Betreiberinnen und Betreiber von Tor-Servern in Deutschland h
Deutschland steht weltweit an erster Stelle, was die Gesamtkapazit
des Netzwerks betrifft, denn aktuell l
Tor-Netzverkehrs


Der "Darknet-Paragraf" w
Anfangsverdacht wegen der Erm
Damit k
einen Tor-Server betreiben, etwa indem sie die Computer
beschlagnahmen oder
ehrenamtlichen Engagements f
mutma
Deutschland am Netz w
insgesamt betroffen w
vergangenen Wochen bereits Nachfragen verunsicherter Betreiberinnen
und Betreiber eingegangen.

"DARKNET-PARAGRAF" DARF IN BEIDEN VERSIONEN NICHT KOMMEN

Die Autoren empfehlen, sowohl die Pl
auch des Bundesrates umgehend zu verwerfen, zumal die angeblichen
Strafrechtsl
Ergebnis bei einem Fachgespr
Gr
Stattdessen empfehlen die Autoren der Stellungnahme zur effektiven
Strafverfolgung eine personelle und technische Aufstockung der
bundes- und Landespolizeien, insbesondere im Bereich ausgebildeter
IT-Fachkr
Schwerpunktstaatsanwaltschaften aus dem Bereich Cybercrime gest
werden.

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Datum: 04.07.2019 - 23:05 Uhr
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