Etappensieg für den Naturschutz: Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig
(ots) - Verwaltungsgericht Cottbus gibt Umweltverb
Deutsche Umwelthilfe und GR
Hauptbetriebsplan des Tagebau J
rechtswidrig - Gesch
Entscheidung im September weiter von Austrocknung durch Tagebau
gef
Der Hauptbetriebsplan f
voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgerichts
Cottbus gestern in einer Eilentscheidung bekannt gegeben. Damit hat
sich das Klageb
durchgesetzt. Die Umweltverb
Tagebau als bedroht. Laut Gericht wurde bisher nicht hinreichend
gepr
Entw
Umfeld gelegenen Moorgebiete kommt, die einen europ
Schutzstatus besitzen.
Dazu Sascha M"Die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus ist ein Etappensieg f
uns und die betroffenen Schutzgebiete. Das Gericht erteilt eine klare
Abfuhr an die Versuche des verantwortlichen Betreibers LEAG, die
Umweltfolgen des Tagebaues kleinzurechnen und zu ignorieren."
Im Februar 2019 hatte die Deutsche Umwelthilfe in Zusammenarbeit
mit der Gr
gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterf
Braunkohlentagebaues J
Umweltverb
Tagebaues mehrere gesch
Obwohl das Verwaltungsgericht im Ergebnis seiner Pr
Eilverfahren die Argumentation der Umweltverb
unverst
nicht ab sofort hergestellt. Dies ist ansonsten st
Verwaltungsgerichte in Deutschland. Stattdessen wurde die
aufschiebende Wirkung erst ab dem 1. September 2019 angeordnet. Dies
erfolgte ausdr
verbleibenden zwei Monaten die Gelegenheit zu geben, die bislang
fehlenden Pr
Einbeziehung dieser Ergebnisse soll dann
und GR
die Schutzgebiete dadurch weiterhin gef
Klageb
einzureichen.
Ren
"Wir gehen davon aus, dass die Vertr
September nicht nachgewiesen werden kann. Deshalb ist es wichtig,
dass jetzt keine weiteren Tatsachen durch neue Entw
geschaffen werden."
Dirk Te& Te
erg"Eine solche Vorgehensweise habe ich in meiner 20-j
Erfahrung als Anwalt in umwelt- und planungsrechtlichen Verfahren
noch nie erlebt. Wenn ein Gericht im Rahmen seiner
Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis kommt, dass ein Bescheid
voraussichtlich f
daraus zwingend, dass dieser Bescheid nicht weiter vollzogen werden
darf."
Hintergrund:
Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau
J
ab. In diesem Bereich liegen mehrere als FFH
(Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet gesch
Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Bei der Pr
Weiterbetriebes ab 2019
Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsf
vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu
einer Genehmigung.
Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis
2023 zu f
Tagebau gar nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur
Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Daf
sei er auf den langfristigen Betrieb anderer Tagebaue und deren
Erl
Die Kohle aus dem Tagebau J
Kraftwerk J
Kraftwerke Europas bekannt ist.
Links: Zur Klageschrift: http://l.duh.de/p190629
Pressekontakt:
Sascha M
0160 90354509, mueller-kraenner(at)duh.de
Ren
0151 14420487, umweltgruppe(at)kein-tagebau.de
RA Dirk Tessmer, Rechtsanw& Te
069 400340013; kanzlei(at)pg-t.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
presse(at)duh.de
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Datum: 29.06.2019 - 07:31 Uhr
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