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Westfalen-Blatt: Kommentar zum Lügde-Prozess

ID: 1536027


(ots) - Warum sind Beamte der Kreispolizei Lippe 2016
konkreten Hinweisen auf Andreas V. nicht nachgegangen? Warum hat das
Jugendamt Hameln-Pyrmont ein Pflegekind auf der verm
Parzelle des alleinstehenden Dauercampers untergebracht, obwohl ein
P
auf diese Fragen vom L
dem Landgericht Detmold geht es von heute an ausschlie
Schuld oder Unschuld dreier M
missbraucht, der dritte aus der Ferne per Webcam zugeschaut und
dirigiert haben. Das vielf
allenfalls gestreift, aber die Pannen sind ja auch nicht der Kern des
Falls. Es geht um Kindesmissbrauch, wobei dieser Begriff
strafrechtlich ein weites Feld beschreibt. Kindern Pornofotos zu
zeigen - schon das wertet der Paragraph 176 als Kindesmissbrauch. Im
Fall L
schweren Missbrauch. Konkret um den Verdacht der hundertfachen
Vergewaltigung von Kindern in allen nur denkbaren Formen. Trotz
Flehens, trotz vereinzelter Gegenwehr, trotz vereinzelter
Schmerzens-schreie. Ein Opfer soll erst vier oder f
So steht es in der Anklage.
ein Nebenklageanwalt, nachdem er vor Wochen in die Akten hatte sehen
d
sich das Gericht in den kommenden Wochen befassen muss. Da ist es
gut, dass die Kammer unter Vorsitz von Anke Grudda f
einf
Interesse der Kinder ist zu hoffen, dass die Angeklagten den Prozess
verk
sind die Verteidiger bodenst
stehen, Verfahren mit vorgeschobenen Antr
oder mutma
Konfliktverteidigung muss in diesem Prozess wohl nicht gerechnet
werden. Der monstr
sagen darf - auch etwas Gutes: Nie zuvor wurde so intensiv
Kinderpornographie und Kindesmissbrauch geredet. NRW-Innenminister
Herbert Reul (CDU) hat die Verfolgung solcher Taten inzwischen zu
einer wesentlichen Aufgabe der nordrhein-westf
erkl
aber nicht: Bis heute gelten Kindesmissbrauch und Kinderpornobesitz
nicht als Verbrechen, weil die Mindeststrafe unter einem Jahr liegt.
Hier muss der Gesetzgeber m




festlegen.



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Westfalen-Blatt
Dominik Rose
Telefon: 0521 585-261
d.rose(at)westfalen-blatt.de

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Datum: 26.06.2019 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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