Westfalen-Blatt: Kommentar zun Sozialversicherungsbetrug in der Fleischwirtschaft
(ots) - Es ist richtig: Bis zu einem Gerichtsurteil hat
jedermann als unschuldig zu gelten. Das gilt auch f
Schlachtbetriebe. Zudem ist nicht eine Branche f
Verhalten eines Mitglieds in Sippenhaft zu nehmen. Im Fall des jetzt
aufgedeckten 2000fachen Sozialversicherungsbetrugs und angesichts
anderer Verfahren wegen Schwarzarbeit und Missachtung des
Mindestlohns in j
einzuhalten. Der nun vom Hauptzollamt Bielefeld aufgedeckte Fall ist
kein Kavaliersdelikt. Hier wurde nach Angaben der Ermittler mit
gro
der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu entziehen.
Leidtragende sind au
Fleischzerleger schufteten, auch die Gesellschaft, die f
Fehlbetr
die sich gesetzeskonform verhielt und so h
hier angewandte spezifische Form des Betrugs hat sich seit 2011
die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden.
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Scholz Stephan
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Datum: 18.03.2019 - 16:05 Uhr
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