Die Urheberrechtsreform: Worauf müssen sich Unternehmen einstellen?
Das EU-Parlament hat sich im September 2018 für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat der EU und der Kommission über eine Reform des Urheberrechts ausgesprochen. Das EU-Parlament veröffentliche seine Position über mögliche Inhalte der geplanten Richtlinie „über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Der Vorschlag beinhaltet das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger, verzichtet jedoch auf das ausdrückliche Erfordernis von Upload-Filtern. Die Haftungspflicht für Sharing-Plattformen legt nahe, dass solche Filter in Zukunft von Unternehmen eingeführt werden.
Bei der finalen Diskussion gab es Mitte Januar 2019 eine überraschende Wendung im Ministerrat: Die Verhandlungen zur Urheberrechtsreform wurden vorübergehend ausgesetzt.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Hintergründe zur Urheberechtsreform-Problematik.

(businesspress24) - Die Einf
Der Entwurf spricht sich ausdr
Die Upload-Filter-Problematik
Artikel 13 des Entwurfs wurde heftig kritisiert, weil er vorsah, Sharing-Plattformen zur Einf sind YouTube und Facebook.
Ausgenommen aus dem Anwendungsbereich des Artikels 13 sollen dagegen folgende Unternehmen sein: Nicht-kommerzielle Dienste wie Online-Enzyklop
F
Allerdings sollen alle beteiligten Stakeholder zugleich
Update: Unerwartete Wendung im Ministerrat
Die Verhandlungen zur geplanten Urheberrechtsreform wurden
Auch beim Leistungsschutzrecht sollten nach dem Kompromissvorschlag kleinste Textausschnitte erlaubt sein. Uneinigkeit bestand vor allem dar
Was sollten Unternehmen und Nutzer jetzt tun?
Auch wenn die Verhandlungen zun.
Allerdings ist zu erwarten, dass noch weiter heftig gerungen wird, bevor es zu der endg
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SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER bietet Mandanten maßgeschneiderte juristische Strategien und Lösungen vor allem in den Bereichen Urheber-, Medien-, IT- und Wettbewerbsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Datenschutzrecht sowie im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Namhafte Unternehmen und Organisationen vertrauen uns. Dazu zählen vor allem nationale und internationale Unternehmen, Markenhersteller, IT-, E-Commerce- und Technologieunternehmen, Unternehmen aus der Film-, Fernseh- und Medienbranche sowie Verlage und Agenturen. Wir machen uns stark für unsere Mandanten und denken in Lösungen. Wir arbeiten über Grenzen hinweg und betreuen Projekte interdisziplinär, innovativ und rechtskonform.
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Wo arbeiten wir? Die modernen Büroflächen im Geschäftshaus „Am Hamburger Bahnhof“ liegen in einem der wichtigsten Entwicklungsareale Berlins - der Europacity - und befinden sich damit nicht zuletzt wegen des direkten Wasserblicks in bester Unternehmenslage. Firmen und Konzerne wie TOTAL, 50Hertz, oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie haben hier ihren Sitz und profitieren von der zentralen Lage sowie optimalen Verkehrsanbindung durch den Berliner Hauptbahnhof. Die neuen modernen Büroflächen der Kanzlei passen mit ihren intelligenten Raumtechnologien optimal zum Zeitgeist der Digital Natives und damit zu ihrem technisch versierten Mandantenstamm.
Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte
Deborah Reusch
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Am Hamburger Bahnhof 4
10557 Berlin
Tel.: 030 213 002 80
Mail: reusch(at)srd-rechtsanwaelte.de
Web: www.reusch(at)srd-rechtsanwaelte.de
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Datum: 04.02.2019 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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