NOZ: Gesetz gegen Hass im Internet: Erwartete Beschwerdewelle ist ausgeblieben
(ots) - Gesetz gegen Hass im Internet: Erwartete
Beschwerdewelle ist ausgeblieben
Nur 714 Meldungen
Gr
Osnabr
gegen Hass im Netz ist die erwartete Beschwerdewelle der
Internetnutzer ausgeblieben. Im Jahr 2018 gingen insgesamt 714
Meldungen ein, in denen Nutzer sich dar
Online-Plattformen rechtswidrige Inhalte trotz ihrer Beschwerde nicht
innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist gel
h"Neuen Osnabr
Zeitung" auf Anfrage mit. 782 Verfahren seien eingeleitet worden, ein
Bu
verh
gerechnet.
Die Zahlen befeuern erneut die Debatte
Gesetzes. Am 1. Januar 2018 war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz
NetzDG) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen
wie Facebook oder YouTube Inhalte, die strafbar sind, binnen 24
Stunden nach einem Hinweis l
F
L
Euro. Die Nutzer k
wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Gr
von Notz, sagte der "NOZ": "Die Zahlen taugen nicht als Indikator f
das Funktionieren des Gesetzes." Vielmehr zeigten sie, dass die
Meldewege bei den Plattformen benutzerunfreundlich seien: "Hier
besteht dringender Nachjustierungsbedarf." Die Bundesregierung m
das Gesetz schnellstm
"zu eng gefasster Schnellschuss", mit dessen Umsetzung sich die
sozialen Netzwerke weiter schwer t
Digitalverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, forderte gegen
"NOZ" wegen des hohen Aufwandes eine "bis hin zu der
Frage, ob es nicht besser ist, das NetzDG ganz abzuschaffen."
Das Bundesjustizministerium in Berlin wertete die niedrigen
Beschwerde-Zahlen dagegen positiv als "Indiz daf
Netzwerke die NetzDG-Beschwerden ernst nehmen und sorgf"
Das NetzDG werde sp
Ende 2020,
Gegner argumentieren zudem, dass das NetzDG die Plattformbetreiber
dazu verleite, aus Angst vor Bu
schneller zu sperren und dies zu Zensur f
Anfangstagen war etwa ein Satire-Tweet der Zeitschrift "Titanic"
gel
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Datum: 24.01.2019 - 19:00 Uhr
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