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Rechtliches zur Schneeballschlacht

ID: 1529648

ARAG Experten erläutern, wie es mit der Haftung für Schneeball und Co. aussieht.


(businesspress24) - S



Vorsatz oder Fahrl

Wer bei einer Schneeballschlacht den "Gegner" verletzt, muss f"T" sein "Opfer" verletzen will, er also z. B. mit einem gefrorenen Schneeball bewusst auf die Augen des anderen zielt. Fahrl"Au" (siehe "T" bewusst ist, dass sein gefrorener Schneeball verletzen kann, er aber dennoch wirft und das Risiko einer Verletzung in Kauf nimmt.



Wann haften Kinder?

War ein Kind der "", kommt es f



Schneeballschlacht in der Schule

Eine Besonderheit gilt f"schulbezogen", als der Verursacher sie nicht vors eine Schneeballschlacht geliefert, bei der einer der beiden am Auge verletzt wurde. Die Unfallversicherung wollte den "" sp



Ski und Rodel gut?

Was f



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



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Datum: 09.01.2019 - 10:45 Uhr
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