Rechtliches zur Schneeballschlacht
ARAG Experten erläutern, wie es mit der Haftung für Schneeball und Co. aussieht.

(businesspress24) - S
Vorsatz oder Fahrl
Wer bei einer Schneeballschlacht den "Gegner" verletzt, muss f"T" sein "Opfer" verletzen will, er also z. B. mit einem gefrorenen Schneeball bewusst auf die Augen des anderen zielt. Fahrl"Au" (siehe "T" bewusst ist, dass sein gefrorener Schneeball verletzen kann, er aber dennoch wirft und das Risiko einer Verletzung in Kauf nimmt.
Wann haften Kinder?
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Schneeballschlacht in der Schule
Eine Besonderheit gilt f"schulbezogen", als der Verursacher sie nicht vors eine Schneeballschlacht geliefert, bei der einer der beiden am Auge verletzt wurde. Die Unfallversicherung wollte den "" sp
Ski und Rodel gut?
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Datum: 09.01.2019 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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