ARAG Verbrauchertipps zum Thema Silvester
Silvester/Party/Feuerwerkskörper/Kauf/Haftung/Böllerschäden

(businesspress24) - Silvester darf es laut werden
Wer den Jahreswechsel ruhig und beschaulich verbringen m"Jingle Bells" und "Oh Tannenbaum" weichen. Der 24. Dezember wird aber von den Ordnungsh
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Silvesterparty - Streit mit Nachbarn ist vorprogrammiert
Wenn das Wohnzimmer zur Tanzfl"Ruhest" lockere Sitten und de facto Sonderregelungen herrschen, gilt: Mieter in Mehrfamilienh
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Feuerwerksk
Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerksk
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Der Kauf von Feuerwerksk
In den EU-Staaten erhper der Kategorie 2 (z. B. Knallfraus einem Kiosk oder in Verkaufspassagen ist verboten.
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Wer haftet, wenn"s gekracht hat?
Das Feuerwerk zum Jahreswechsel ist nicht ganz ungefsratversicherung der Hausbewohner.
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B
Um es vorweg zu nehmen: Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ein legales Feuerwerk bei richtiger Anwendung in der Regel kaum Schlerdings sein, dass Versicherte anschlie
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
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Datum: 20.12.2018 - 06:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1528926
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Düsseldorf
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