Allg. Zeitung Mainz: Schwierigst / Reinhard Breidenbach zum Werbeverbot für Abtreibung
(ots) - Schwangerschaftsabbr
menschlich-psychologischer, ethischer und juristischer Hinsicht - in
dieser Rangfolge - zu den schwierigsten Materien. Dem
Entscheidungsrecht werdender M
aber auch - und dies darf keineswegs als "nachrangig" angesehen
werden - dem Lebensrecht der Ungeborenen. Sorgsamkeit in der Debatte
ist unerl
ideologischem Streit gesch
Realit
dass es das Strafrecht ist, das Grenzen ziehen muss und zieht. Die
Spezies Mensch ist nun einmal so gestrickt, dass sie nur mit Regeln
ist. Die Bestimmungen im deutschen Strafrecht - Fristenregelung mit
Beratungspflicht, Straffreiheit bei medizinischer Notlage oder
Vergewaltigung - ist nach langer Entwicklung hinreichend
differenziert und akzeptabel. Und: Gleiches gilt f
anst
"werben". Der einschl
eigentlich nur gravierend inakzeptables Verhalten unter Strafe
gestellt wird. Deshalb gibt es, auch wenn viele Politikerinnen und
Politiker das anders sehen, keinen Grund, den Paragrafen 219a
abzuschaffen. Insbesondere verhindert er in keiner Weise, dass
Schwangere Informationen bez
vielleicht schafft der Bundestag die Bestimmung doch ab. Das h
dann mit Liberalit
die falsche Richtung.
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Datum: 10.12.2018 - 13:15 Uhr
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