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BGH: Lebensversicherer dürfen Bewertungsreserven kürzen – Widerspruch prüfen

ID: 1523719

Die alten Schwüre von Treue und Sicherheit den Kunden gegenüber, gelten nicht mehr. Versicherungsunternehmen dürfen die Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen kürzen. Diese für Verbraucher unerfreuliche Entscheidung hat der BGH mit Urteil vom 27. Juni 2018 getroffen (Az.: IV ZR 201/17).


(businesspress24) - Die entsprechende im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) verankerte Regelung sei nicht verfassungswidrig, entschied der BGH.

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Datum: 17.08.2018 - 04:18 Uhr
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