Der effektive Rechtsstaat und die Untersuchungshaft

(businesspress24) - Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18
Freiheitsentzug durch staatliche Einrichtungen stellt gleich welcher Art einen Eingriff in die Grundrechte des Art. 2 Absatz II GG bzw. Art. 104 Absatz I GG. Somit bedarf es stets der Rechtfertigung einer solchen. In der Folge ist die Untersuchungshaft ein klassischer Problemfall des Strafprozessrechts. Denn der Angeklagte ist bislang wegen keiner Straftat verurteilt. Vielmehr soll ein Verdacht gen
Die Regelungen zur Untersuchungshaft findet sich in
Wie jedes staatliche Vorgehen muss sich auch die Untersuchungshaft zus
In Rahmen einer Verfassungsbeschwerde befasste sich das Bundesverfassungsgericht nun mit der Frage, wie Umst
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Torsten Hildebrandt
Datum: 12.08.2018 - 17:18 Uhr
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