NOZ: Opferbeauftragter: Bundestag verdreifacht Hinterbliebenengeld
(ots) - Opferbeauftragter: Bundestag verdreifacht
Hinterbliebenengeld
SPD-Politiker Franke: Erhebliche Verbesserung f
Terroropfern - Neuregelung gilt auch f
Osnabr
dreifachen Betrag an Hinterbliebenengeld. Die Mittel daf
vom Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz 2018 bereit, das am
Mittwoch ver
Bundesregierung, Edgar Franke (SPD) der "Neuen Osnabr"
(Freitag). Ehepartner, Kinder und Eltern von verstorbenen
Anschlagsopfern bekommen demnach statt wie bisher 10.000 Euro nun
30.000 Euro. Geschwister erhalten statt bisher 5000 Euro nun 15 000
Euro. Das Geld werde sogar r
auf die Frage, wie viele Opferfamilien davon profitieren werden: "Wir
sch"
Auf diese Hilfe haben nach seinen Worten nicht nur die Angeh
des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz 2016 Anspruch,
sondern etwa auch Hinterbliebene der Todesopfer der Terrorzelle NSU.
Das gleiche gelte f
Ausland, etwa im tunesischen Djerba 2002, und Hinterbliebene von
Opfern extremistischer Anschl
die durch Terror ihren Vater oder ihre Mutter verloren haben,
diese 30.000 Euro hinaus bis zu 45.000 Euro Unterhalt.
Der Opferbeauftragte sagte: "Das Gesetz ist verk
rechtswirksam, was eine erhebliche Verbesserung f
Hinterbliebenen bedeutet. Das gibt es nicht so h" Im
Haushalt 2018 seien 8 Millionen Euro - und damit 6,6 Millionen Euro
mehr als im Vorjahr - f
extremistischer
notwendig gewesen, sagte Franke: "In Deutschland gab es zwar
Leistungen f
Terrorakte und waren im internationalen Ma
niedrig, deshalb mussten wir nachsteuern." Deutschland habe vor dem
Berliner Anschlag keine gro
Gegensatz zu anderen L
Spanien: "Deshalb waren wir nicht so gut vorbereitet."
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Datum: 19.07.2018 - 23:00 Uhr
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