Steuerhinterziehung durch ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Bank

(businesspress24) - BGH, Urteil vom 15. Mai 2018
Der deutsche Fiskus macht vor niemanden halt. Die Steuerstraftaten sind nicht nur im Kleinen wie beispielshalber der
Die Kernnorm des Steuerstrafrechts ist dabei
Der I. Strafsenat des BGH befasste sich nun auf die Revision der Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft hin mit einem Sachverhalt, in dem der Angeklagte L. Leiter der Abteilung der Deutschen Bank Frankfurt am Main war, die sich mit dem Handel sogenannter CO2-Zertifikaten besch
Konkret ging es um fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldungen in den Jahren 2009 und 2010 durch die Deutsche Bank, da der Letzterwerber der CO2-Zertifikate steuerbetr
Erfolg hatte nur die Revision des Angeklagten L., die auf eine fehlerhafte Abgrenzung der aktiven von der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gest
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Torsten Hildebrandt
Datum: 02.06.2018 - 05:11 Uhr
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