Neue Berufszulassungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter fordert neue Berufshaftpflichtversicherungen

(businesspress24) - Kelkheim, 01. Juni 2018
Ab dem 1. August 2018 brauchen gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Berufszulassung. Mit der vom Bundesrat genehmigten
Betroffen von der Pflicht einer Berufszulassung - und damit einhergehend von einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung - sind Wohnungseigentumsverwalter nach WEG, ebenso wie die Verwalter von Mietwohnungen an Dritte. Darin weg.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht ist nur die Verwaltung eigener Wohnungen sowie von Gewerbeimmobilien und Grundst
Um eine Erlaubnis zur Berufsaus
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Neue Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung f
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Datum: 01.06.2018 - 11:15 Uhr
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