Rheinische Post: Mehr als eine Millionen Kinder in Hartz IV bekommen Schulstarter-Paket
(ots) - Die Zahl der Kinder aus Hartz-IV-Familien, die
ein Schulstarter-Paket erhalten, hat die Millionen-Marke
Kinder und Jugendliche Zusch
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der
FDP-Fraktion hervor, die der D"Rheinischen Post"
(Freitag) vorliegt. Im August 2016 waren es rund 956.000 und im Jahr
davor 964.000 Kinder und Jugendliche. Damit kommt der
Mehrheit der schulpflichtigen Kinder langzeitarbeitsloser Eltern
diese staatliche Leistung zugute. Die 100 Euro, die zum Start eines
Schuljahres gezahlt werden, sind Teil der Bildungs- und
Teilhabeleistungen f
je nach Bedarf unter anderem auch Schulausfl
Nachhilfe und Fahrten zur Schule. Auch Kinder und Jugendliche aus
Familien, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie Anspruch auf einen
Kinderzuschlag oder Wohngeld haben, k
Bildung erhalten. Sie gehen aber h
Beantragung der Hilfen ist von Kommune zu Kommune verschieden. Die
Eltern m
ihnen f
Antwort ein, dass die Inanspruchnahme von Familien mit Wohngeld oder
Kinderzuschuss statistisch nicht erfasst werde. Der kinder- und
jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Matthias Seestern-Pauly,
sieht darin ein Defizit. Besonders im Bereich der Bildung m
sichergestellt werden, "dass bestehende Leistungen und Ma
tats".
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Original-Content von: Rheinische Post,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.05.2018 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1520176
Anzahl Zeichen: 1299
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 30 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: Mehr als eine Millionen Kinder in Hartz IV bekommen Schulstarter-Paket
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).