Westfalenpost: Beste Beweise / Kommentar von Joachim Karpa zum BGH-Urteil zur Dashcam
(ots) - Mit einem Vollwaschmittel hat die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes nichts zu tun. Das zur Erkl
vorneherein f
w
Dashcams, die an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett
installiert sind - aus dashboard und camera wird auf neudeutsch
Dashcam - als Beweismittel bei der Aufkl
wollen. Ein salomonisches Urteil. Warum? Weil am Ende der Einzelfall
z
aus datenschutzrechtlichen Gr
hat Sinn. W
Verkehrsverst
anzeigen, sprunghaft steigen. Denunzianten auf vier R
niemand will. Was bedeutet der Richterspruch also? Jeder Autofahrer,
der mit einer Dashcam unterwegs ist, die ihre Bilder in kurzen
Abst
oder Verz
Unfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gute Karten. Besser
gesagt, er hat beste Beweise. Der Datenschutz ist hier zweitrangig.
Richtig ist das.
Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion
Telefon: 02331/9174160
Original-Content von: Westfalenpost,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.05.2018 - 15:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1519822
Anzahl Zeichen: 3129
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hagen
Telefon:
Kategorie:
Innenpolitik
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 35 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalenpost: Beste Beweise / Kommentar von Joachim Karpa zum BGH-Urteil zur Dashcam
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalenpost (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).