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Westfalenpost: Beste Beweise / Kommentar von Joachim Karpa zum BGH-Urteil zur Dashcam

ID: 1519822


(ots) - Mit einem Vollwaschmittel hat die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes nichts zu tun. Das zur Erkl
vorneherein f
w
Dashcams, die an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett
installiert sind - aus dashboard und camera wird auf neudeutsch
Dashcam - als Beweismittel bei der Aufkl
wollen. Ein salomonisches Urteil. Warum? Weil am Ende der Einzelfall
z
aus datenschutzrechtlichen Gr
hat Sinn. W
Verkehrsverst
anzeigen, sprunghaft steigen. Denunzianten auf vier R
niemand will. Was bedeutet der Richterspruch also? Jeder Autofahrer,
der mit einer Dashcam unterwegs ist, die ihre Bilder in kurzen
Abst
oder Verz
Unfall bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung gute Karten. Besser
gesagt, er hat beste Beweise. Der Datenschutz ist hier zweitrangig.
Richtig ist das.



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Datum: 15.05.2018 - 15:33 Uhr
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