Zum Vorsatz beim Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB

(businesspress24) - Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2018
Im konkreten Fall hatte der Angeklagte hatte
Von besonderem Interesse sind gleichwohl die Kriterien, die der I. Strafsenat dem LG f
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Torsten Hildebrandt
Datum: 15.05.2018 - 12:33 Uhr
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