Zur Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO

(businesspress24) - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7.3.18 - 1 StR 663/17
Der Steuerhinterzieher bekommt die volle H.
Der Bundesgerichtshof musste sich nun mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern generalprnftig ein geringeres Aufkommen dieser Straftat verspricht.
Das Landgericht Bochum hatte den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in zw"Kavaliersdelikte" seien und es deshalb, um Nachahmungseffekte zu verhindern, unerl
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Torsten Hildebrandt
Datum: 13.05.2018 - 10:16 Uhr
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