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Wartezeit soll "ersatzlos" abgeschafft werden

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Was aber ist mit den"Altbewerbern"? Dazu soll ein Rechtsgutachten (von wem, ist bisher nicht bekannt) eingeholt werden - Wir haben dazu ja unsere Auffassung in dem Fachaufsatz in der NVwZ eingebracht


(businesspress24) - Wartezeit soll "ersatzlos" abgeschafft werden - Was aber ist mit den "Altbewerbern"? Dazu soll ein Rechtsgutachten (von wem, ist bisher nicht bekannt) eingeholt werden - Wir haben dazu ja unsere Auffassung in dem Fachaufsatz in der NVwZ eingebracht



In der "Zeit" vom 09.05.2018 hat der - stets bestens informierte - Wissenschaftsjournalist - Jan Martin Wiarda unter der "Wer darf Arzt werden" einen Artikel "Amtschefs" - der Kultusministerkonferenz Anfang Mai 2018 beschlossen haben:



Danach soll eine sog. "Talentquote" die Wartezeit ersetzen; die Abiturbestenquote soll mit - mindestens - 20 % erhalten bleiben, das Abitur jedoch vergleichbarer werden.



Zentrale Neuerung soll sein: Die sogenannte Wartezeitquote soll wegfallen. Sie reservierte bislang 20 % der Pl"erwarten" konnten. Als Ersatz k"Talentquote" nennen. Sie soll herausragenden Bewerben unabh".



Allerdings hat - dies k"besonders schutzw" zur



Dem Vernehmen nach sind die Amtschefs "ern", dass Technikprobleme politische Entscheidungen behindern. Denn wahrscheinlich muss der Staatsvertrag wegen der Software-Entwicklung eine "besonders schutzw" eine Quote zugewiesen werden - wie bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts.



Das ist auch - im Interesse unser Mandanten und aus eigener rechtlicher "schreiben".



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