GoldMining benennt Top-Investmentbanker als neues Beiratsmitglied
In den vergangenen 20 Jahren arbeitete er mit den Spitzen der internationalen Bergbauindustrie zusammen und hatte dabei maßgeblichen Anteil am erfolgreichen Abschluss von Investmentbanking-Deals mit einem Gesamtvolumen von über 100 Mrd. USD.

(businesspress24) - Der kanadische Rohstoffexplorer GoldMining (ISIN: CA38149E1016 / TSX-V: GOLD) hat den aus China stammenden Geologen und Investmentbanker Dr. Ken Wang zum neuen Mitglied seines Beirats ernannt. Wang ist ehemaliger Gesch
In den vergangenen 20 Jahren arbeitete er mit den Spitzen der internationalen Bergbauindustrie zusammen und hatte dabei mange von China Gold International Resources und MMG, bei denen 310 Mio. bzw. 500 Mio. USD an neuem Kapital aufgenommen werden konnten.
Vor seiner Zeit im Investmentbanking arbeitete Wang, der
&t=21s -.
Zu Wangs zahlreichen namhaften Kollegen im Beirat von GoldMining z
Viele Gr
Ihr
J
Gem"Webseiten", dem Newsletter oder den Research-Berichten ver"third parties") bezahlt. Zu den "third parties" z"third parties" mit einer Aufwandsentsch so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte "Small Caps") und speziell Explorationswerte sowie generell alle b
Disclaimer: Alle im Bericht ver
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.05.2018 - 04:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1519233
Anzahl Zeichen: 2483
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Telefon:
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.05.2018
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 43 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"GoldMining benennt Top-Investmentbanker als neues Beiratsmitglied
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
JS Research (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).