Zur umsatzmindernden Wirkung von Rabatten für Krankenkassen

(businesspress24) - Bundesfinanzhof, Urteil vom 8.2.2018 (V R 42/15)
Vielen mag es nicht bewusst sein, aber Arzneimittelhersteller gew
Unbestritten ist dabei, dass der gew
Bei den privaten Versicherern sieht das Bild etwas anders aus. Basierend auf einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums gingen die Finanzverwaltungen davon aus, dass eine Minderung der Bemessungsgrundlage f
Im Streitfall erhob die Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG daher Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid. Vor dem Finanzgericht hatte sie Recht bekommen. Auf die Revision des Finanzamtes hin, legte der Bundesfinanzhof die Frage zunre. Dem folgt nun auch der Bundesfinanzhof. Das letztlich der Privatversicherte der Abnehmer ist schadet damit nicht. Die Entscheidung hebt die Ungleichbehandlung zwischen den Krankenkassen auf und bewirkt einen umsatzsteuerrechtlichen Gleichlauf.
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Torsten Hildebrandt
Datum: 29.04.2018 - 06:23 Uhr
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