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Pfändbarkeit von Zulagen

ID: 1516982

Pfändbarkeit von Zulagen - samstags pfändbar, sonntags nicht. Ein Beitrag von: Rechtsanwältin Maike Koll, Fachanwältin für Arbeitsrecht


(businesspress24) - 1. Zulagen f



2. Zulagen f



(Leitsatz des BAG, Urt. v. 23.08.2017, Az. 10 AZR 859/16)



Die Parteien streiten "Erschwernis" auch die ung



Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht entschieden zu Gunsten der Kl



Das BAG entschied daraufhin wie folgt: Zulagen fschwernis betrachten.



Da es - so das BAG in seiner Entscheidung - in Bezug auf die Schicht-, Samstags- und die sog. Vorfestarbeit eine vergleichbare gesetzgeberische Wertungen nicht gibt, k



Fazit:

Arbeitseinkommen darf grunds auch die sog. "Erschwerniszulagen". Mit seinem Urteil hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts eine umstrittene Frage des Lohnpf"Rahmen des " halten. Als Ankn



R

Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsb www.fachanwaeltinnen.de



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Seit 1983 setzt sich unsere Kanzlei ausschließlich für die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. Wir betreuen insbesondere Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen. Die jahrzehntelange Qualifizierung unserer Fachanwälte und Fachanwältinnen garantiert unseren Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht & Sozialrecht.

Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Mitarbeitervertretungen finden Unterstützung beim Verhandeln von Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Sozialplänen oder bei der Einleitung gerichtlicher Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren.

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Datum: 07.03.2018 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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