Zur Schenkungsteuer bei überhöhten Zuwendungen

(businesspress24) - Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16)
Schenkungsteuer f
In den von Bundesfinanzhof zu entscheidenden F
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt liegt mitten im Herzen des Berliner Westens in der Nähe Gedächtniskirche. Sie befasst sich im Speziellen mit Verfahren im Steuerstrafrecht darüber hinaus aber auch mit dem Kernstrafrecht. Torsten Hildebrandt ist Fachanwalt für Strafrecht, Steuerrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA).
Rechtsanwalt Hildebrandt
Fachanwalt für Strafrecht, Steuerrecht u. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: (030) 398 898 23
www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
rechtsanwalt-hildebrandt(at)gmx.de
Torsten Hildebrandt
Datum: 04.03.2018 - 07:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1516833
Anzahl Zeichen: 2743
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Torsten Hildebrandt
Stadt:
Berlin
Telefon: (030) 398 898 23
Kategorie:
Finanzberatung
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 173 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zur Schenkungsteuer bei überhöhten Zuwendungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwalt Hildebrandt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).