Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO nicht lange zögern …

(businesspress24) - Der Vorwurf der Steuerhinterziehung erwischt den Betroffenen h"Lieber alles schnell bezahlen". Das ist jedoch in vielen F"Unterwerfung" im Steuerstrafverfahren f
Aber auch ein "Aussitzen" des Steuerstrafverfahrens ist keine empfehlenswerte Alternative. Die Verjieder aufzubrechen. Daher ist die rechtzeitige Beauftragung eines versierten Steuerstrafverteidigers anzuraten.
Auf dem Gebiet der Steuerstrafverteidigung ist in Berlin nun ein neues Kompetenzzentrum entstanden. Die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt und Steuerstrafanwalt Kai Bruno Westen gehen eine Kooperation ein und bilden damit eine der bundesweit wenigen Steuerstrafrechtsboutiquen*. Beide Rechtsanw
Beide Verteidiger sind auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts hochspezialisiert. Durch die Synergie beider Verteidiger bietet sich nun die M
Die neue Steuerstrafrechtsboutique* liegt mitten im Herzen des Berliner Westens in der N
Neben der Kooperation mit Steuerstrafanwalt Kai Bruno Westen ist die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt
*berufsrechtsbedingter Hinweis: Bei der Kooperation der Rechtsanw
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwaltskanzlei Hildebrandt liegt mitten im Herzen des Berliner Westens in der Nähe Gedächtniskirche. Sie befasst sich im Speziellen mit Verfahren im Steuerstrafrecht darüber hinaus aber auch mit dem Kernstrafrecht. Torsten Hildebrandt ist Fachanwalt für Strafrecht, Steuerrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA).
Rechtsanwalt Hildebrandt
Fachanwalt für Strafrecht, Steuerrecht u. zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Meinekestraße 4
10719 Berlin
Tel.: (030) 398 898 23
www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de
rechtsanwalt-hildebrandt(at)gmx.de
Torsten Hildebrandt
Datum: 09.02.2018 - 14:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1515860
Anzahl Zeichen: 2725
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Torsten Hildebrandt
Stadt:
Berlin
Telefon: (030) 398 898 23
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 84 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO nicht lange zögern …
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwalt Hildebrandt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).