Ist bei Vornamen alles erlaubt? Eltern nennen Kind Confetti!
Ausgerechnet in der Karnevalshochburg Düsseldorf erhält ein kleines Mädchen den seltsamen Vornamen

(businesspress24) - Wie war das? Der Vorname soll dem Kindeswohl entsprechen! Diese zugegeben wachsweiche Richtschnur steckt den Rahmen ab, in dem sich die EinwohnermeldebehVornamen anbelangt. Das hat zun
Sind beim Vornamen Confetti H
Dennoch muss die Frage gestellt werden, wie es dazu kommen konnte, dass ein Vorname wie Confetti Einzug in die Geburtsurkunde, die von der Stadtverwaltung D so intensiv gefeiert wie in D
Der Vorname muss dem Kindeswohl entsprechen
Ein anderes Beispiel lieferten Eltern, deren Kind in Krefeld auf die Welt gekommen ist. Der Vater, ein Nigerianer, w"Gift". F"Geschenk". Kuriose Vornamen gibt es immer h
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bei WelcherName.de dreht sich alles um Namen, Vornamen, Hundenamen und Katzennamen. Das große Verzeichnis bietet auch eine umfassende Datenbank zu Hunderassen. Dabei werden die beliebtesten Vornamen, Hundenamen und Katzennamen sowie Hunderassen ermittelt. Dabei stimmen die User selbst ab. Insgesamt über 100.000 User haben in diesem Jahr bereits verschiedene Bewertungen vorgenommen, die zum Jahresende zusätzlich veröffentlicht werden.
WelcherName.de
Dr. Thomas und Andreas Bippes
Breisgaustraße 25
76532 Baden-Baden
info(at)welchername.de
07221 / 2174602
http://www.welchername.de
Datum: 02.02.2018 - 18:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1515573
Anzahl Zeichen: 2857
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Thomas und Andreas Bippes
Stadt:
Baden-Baden
Telefon: 07221 / 2174602
Kategorie:
Vermischtes
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 30 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ist bei Vornamen alles erlaubt? Eltern nennen Kind Confetti!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WelcherName.de (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).