Surcharging-Verbot: secupay empfiehlt Online-Händlern Preisanpassungen und Anreizsysteme
Neues Gesetz untersagt Gebühren bei Zahlungsabwicklungen - welchen Herausforderungen sich Shop-Betreiber nun stellen müssen

(businesspress24) - Pulsnitz b. Dresden, 31. Januar 2018 - Seit 13. Januar 2018 gilt in Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie". Teil der Verordnung stellt das sogenannte Surcharging-Verbot dar. Dieses besagt, dass Hrdeckte Mehrkosten zu vermeiden. Der Payment-Dienstleister secupay AG ( www.secupay.com) empfiehlt H
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Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die bei der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassene secupay AG ist auf Payment-Verfahren sowohl für den stationären als auch für den Online-Handel spezialisiert. Der Fokus liegt auf effizienten Zahl- und Checkout-Lösungen für Händler und Marktplätze. Das Unternehmen ist der einzige Marktteilnehmer, der Zahlungsverkehr, wie Kreditkarte, Lastschrift und Rechnungskauf mit Garantie, Gutscheine, Bonuspunkte sowie Coupons über eine einheitliche API abwickeln kann - cross channel - online und am POS.
Weitere Informationen unter www.secupay.ag
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Ulrike Peter
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Datum: 31.01.2018 - 04:45 Uhr
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