Zum Verhältnis von Schmuggel und Steuerhinterziehung

(businesspress24) - Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2017
Der gewerbsmt. Insgesamt darf die Strafe nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen. Der BGH wandte sich nun gegen das LG und hob die Verurteilung hinsichtlich der Steuerhinterziehung auf. Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Steuerhinterziehung entfalle, weil es sich bei Sch
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Torsten Hildebrandt
Datum: 14.01.2018 - 11:05 Uhr
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