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Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Baurecht

ID: 1514284

Seit 1. Januar 2018: Neue Regeln für Häuslebauer


(businesspress24) - Zum 1. Januar 2018 ist das im April 2017 verabschiedete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) profitieren private Bauherren ab sofort von mehr Verbraucherschutz.



Bauvertrag neuer Vertragstyp: Bisher richteten sich Vertr



Widerrufsrecht: Verbraucher als Bauherren haben k



Baubeschreibung: Bauunternehmer sind nun verpflichtet, Verbrauchern vor Vertragsabschluss eine ausf



Planungsunterlagen: Liegt die Planung in den H



Terminierung: Der Bauvertrag muss jetzt einen verbindlichen Termin f



Abschlagszahlungen: Eine Reihe von neuen Regeln gibt es auch zu den beim Hausbau sind.



Bauabnahme: Neu ist aurson, muss ihn der Bauunternehmer vorher auf diesen Mechanismus hinweisen.



Baukammern: Um die meist jahrelangen Prozesse um Baum

Bundesgesetzblatt 2017 Teil I, Nr. 23, S. 969







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Datum: 02.01.2018 - 05:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien


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