Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Gesetze in Kürze - Baurecht
Seit 1. Januar 2018: Neue Regeln für Häuslebauer
(businesspress24) - Zum 1. Januar 2018 ist das im April 2017 verabschiedete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) profitieren private Bauherren ab sofort von mehr Verbraucherschutz.
Bauvertrag neuer Vertragstyp: Bisher richteten sich Vertr
Widerrufsrecht: Verbraucher als Bauherren haben k
Baubeschreibung: Bauunternehmer sind nun verpflichtet, Verbrauchern vor Vertragsabschluss eine ausf
Planungsunterlagen: Liegt die Planung in den H
Terminierung: Der Bauvertrag muss jetzt einen verbindlichen Termin f
Abschlagszahlungen: Eine Reihe von neuen Regeln gibt es auch zu den beim Hausbau sind.
Bauabnahme: Neu ist aurson, muss ihn der Bauunternehmer vorher auf diesen Mechanismus hinweisen.
Baukammern: Um die meist jahrelangen Prozesse um Baum
Bundesgesetzblatt 2017 Teil I, Nr. 23, S. 969
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Datum: 02.01.2018 - 05:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
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Kategorie:
Bau & Immobilien
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