Hartz IV zu gering: Stromkosten im Schnitt 158 Euro p. a.über Regelsatz für Energie (FOTO)
(ots) -
- Mecklenburg-Vorpommern am st
- Differenz zw. Strompreis und Regelsatz im Osten 49 Euro p. a.
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Der Hartz-IV-Satz deckt die Stromkosten nicht ab. Selbst die
Erh
IV zahlen durchschnittlich 158 Euro pro Jahr mehr f
Regelsatz daf
Ein Singlehaushalt zahlt f
Euro pro Jahr (Stand: Oktober 2017). Im ALG-II-Regelsatz ist jedoch
f
Euro vorgesehen.
Hartz-IV-Empf
meisten drauf
Am st
Regelsatz betroffen sind Hartz-IV-Empf
Mecklenburg-Vorpommern. Sie zahlen j
als die Regelleistung vorsieht. Am geringsten ist die L
Bremen. Dort betr
Insgesamt ist die Kostenl
mit 192 Euro pro Jahr deutlich gr
Euro pro Jahr). Ostdeutsche Hartz-IV-Bezieher m
49 Euro mehr in anderen Bereichen einsparen als westdeutsche.
*)Die Regelleistung f
j
Energie und Wohninstandhaltung betr
Bei dezentraler Warmwassererzeugung liegt der Mehrbedarf bei 2,3
Prozent (115 Euro p. a.). Quelle: http://www.hartziv.org/, aufgerufen
am 06.12.2017; durchschnittlicher Jahresverbrauch eines
Singlehaushalts: 2.000 kWh.
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Datum: 13.12.2017 - 01:30 Uhr
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