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Frostschutz: Verschiedene Produkte nicht einfach mischen

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Zu wenig Frostschutz kann zu großen Schäden führen


(LifePR) - Es wird höchste Zeit, sich um den Frostschutz im Kühlersystem des Autos zu kümmern. Angesichts von Temperaturen unter Null besteht die Gefahr, dass es zu Schäden kommt. Und das passiert schneller als man denkt. Schon die Bildung kleinster Eispfropfen kann Schäden an der Wasserpumpe verursachen. Darauf weist die Zeitschrift AUTOStraßenverkehr in ihrer aktuellen Ausgabe hin.

Wird es richtig kalt und es befindet sich nicht genügend Frostschutz im Kühlwasser, dehnt sich das gefrorene Wasser aus und kann Schläuche, Kühler oder sogar den Motorblock platzen lassen. Ohne genügend Frostschutz ist auch die richtige Kühlung des Motors etwa im Stadtverkehr in Gefahr. ?Obwohl man es kaum glauben mag, benötigt der Motor auch bei Minusgraden im Winter ausreichend Kühlung?, schildert Daniel Wittmann, Leiter Qualitätssicherung beim Chemiespezialisten Eurolub. ?Durch die Zugabe von Frostschutz zum Kühlwasser wird nicht nur der Gefrierpunkt herabgesetzt, sondern auch der Siedepunkt erhöht.?

Weitere Wirkung des Frostschutz?: Die Mittel schützen viele Bauteile des Motors vor Korrosion, zum Beispiel die Wasserpumpe. Wer nun selbst Frostschutz nachfüllen will, sollte prüfen, welches Mittel bislang im Kühlwasser verwendet wird. Die meistverkauften Mittel sind silikathaltig und blau-grün eingefärbt. Es gibt aber auch silikatfreie Zusätze, die rot-lila eingefärbt sind. Beide Mittel sollte man nicht mischen, denn die Additivpakete stören sich in ihrer Wirkung. So schränken die unterschiedlichen Frostschutzpräparate den Korrosionsschutz ein. Sie setzen zum Beispiel die Schmierung der Wasserpumpe herab oder erzeugen Ablagerungen, welche die kleinen Kühlkanäle im schlimmsten Fall verstopfen.

Und woher weiß man, welches Mittel im Kühler steckt? ?Um herauszufinden, welchen Kühlerschutz man benötigt, öffnet man einfach den Deckel des Vorratsbehälters vom Kühlsystem im Motorraum?, erklärt Wittmann. Dort ist die Einfärbung klar zu erkennen.





www.autostrassenverkehr.de

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Datum: 29.11.2017 - 06:37 Uhr
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