businesspress24.com - Wechselseitige Provokation ist zu berücksichtigen
 

Wechselseitige Provokation ist zu berücksichtigen

ID: 1512438


(LifePR) - Provoziert ein Autofahrer durch seine rechtswidrige Fahrweise Unmutsäußerungen einer Radfahrerin und zeigt ihr daraufhin den Mittelfinger, ist er aufgrund der wechselseitigen Eskalation hinsichtlich der Beleidigung nicht mit voller Härte zu bestrafen. In einem konkreten Fall fuhr der 51-jährige verurteilte Kfz-Mechaniker mit seinem Pkw so abrupt in eine innerstädtische Parkbucht am rechten Fahrbahnrand, dass eine in gleiche Richtung fahrende Radfahrerin aus Berlin eine Vollbremsung einleiten musste. Als sie ihm einen Vogel zeigte und auf sein verkehrswidriges Verhalten aufmerksam machte, zeigte der Verurteilte ihr den Mittelfinger. Die Frau trat daraufhin leicht gegen die Fahrertür des PKW, ohne einen Schaden zu verursachen. Der Verurteilte stieg aus, schlug ihr mit der Faust gegen den Oberarm und ging schließlich erneut mit den Worten ?Ich mach Dich tot? unter erhobener Faust auf sie zu, um sich dann zu Fuß zu entfernen. Das Amtsgericht hat den Täter zu einer Gesamtgeldstrafe von 4.400 Euro verurteilt und ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt. Dabei sei zugunsten des Verurteilten zu berücksichtigen gewesen, dass sich die Geschädigte ?aufgrund ihrer nachvollziehbaren Verärgerung über die Fahrweise des Verurteilten auch nicht ideal? verhalten habe und ?dass das Zeigen des Mittelfingers eine prompte Reaktion auf das Vogelzeigen war.? Ein zweimonatiges Fahrverbot sei vorliegend zu verhängen, weil jedem motorisierten Verkehrsteilnehmer vor Augen geführt werden müsse, dass körperliche Gewalt im Straßenverkehr nichts zu suchen habe, so die ARAG Experten (Amtsgericht München, Az.: 922 Ds 421 Js 195386/15).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Sicherheit beim Wintersport
Sichtschutzzaun ist keine Einfriedung
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 29.11.2017 - 03:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1512438
Anzahl Zeichen: 1956

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 119 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wechselseitige Provokation ist zu berücksichtigen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 667
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 323


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.