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Stuttgarter Nachrichten: Schlecker-Urteil

ID: 1511786


(ots) - Dass Anton Schlecker nach der Milliardenpleite
ein freier Mann bleibt, dürfte das Gerechtigkeitsgefühl vieler
Menschen deshalb arg strapazieren. Dass Schleckers Unternehmen zu
einer Zeit immer tiefer in die roten Zahlen geriet, zu der
Konkurrenten wie dm und Rossmann blühten, mag für einen Unternehmer
sträflich sein, strafbar ist es nicht. Strafbar sind aber die vielen
Geschäfte im Vorfeld der Pleite, mit denen erkennbar ein Ziel
verfolgt wurde: Beizeiten Geld beiseite zu schaffen oder zu
verbrauchen, damit es im Fall der absehbaren Pleite nicht an die
Gläubiger - Lieferanten und nicht zuletzt die eigenen Mitarbeiter -
gezahlt werden muss, denen es zusteht. Schlecker hat während des
Prozesses nie Anzeichen von Einsicht oder gar Reue gezeigt. Auch die
Zahlung von weiteren vier Millionen Euro zur Wiedergutmachung des
Schadens, zu der sich seine Angehörigen kurz vor Prozessende
entschlossen, zeugt nicht von Einsicht, sondern eher von dem Versuch,
sich in letzter Minute die Freiheit zu erkaufen.



Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd(at)stn.zgs.de

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Datum: 27.11.2017 - 16:00 Uhr
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