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SIG Sauer: Keine Angebotsabgabe bei Bundeswehrausschreibung / Nicht akzeptable Benachteiligungen im Wettbewerb

ID: 1510964


(ots) - SIG Sauer wird kein Angebot im Rahmen der
derzeitigen Ausschreibung der Bundeswehr zur Beschaffung eines neuen
Sturmgewehres abgeben.

Damit reagiert das Unternehmen auf die, nach seiner Einschätzung,
wettbewerbsnachteiligen Formulierungen weiter Teile der
Ausschreibung. Die technischen Anforderungen der Ausschreibung seien
so klar und eindeutig auf den Wettbewerber Heckler & Koch
zugeschnitten, dass sich SIG Sauer keine Chancen ausrechnet, den
Zuschlag zu bekommen.

Dies überrascht umso mehr, da die Entscheidung über die
Neubeschaffung eines neuen Sturmgewehres für die Bundeswehr
maßgeblich auf etwaige von der Politik behauptete Präzisionsmängel
der derzeit im Dienst befindlichen Waffe G 36 gerade dieses
Wettbewerbers zurückgeht.

Und "als reiner Streichkandidat" will das Unternehmen seinen guten
Ruf nicht aufs Spiel setzen.

Knappe Zeitfenster - fehlende Munition

Auch sei die zur Verfügung stehende Zeit für die Abgabe des
Angebotes eindeutig zu kurz, um eine wettbewerbsfähige Musterwaffe
bereit zu stellen. Unternehmen, die nicht schon Lieferanten der
Bundeswehr sind, seien klar benachteiligt, so ein
Unternehmenssprecher.

Dies gilt insbesondere auch für den Test des Gewehres mit der
gewünschten Munition. Dieser Test ist ein entscheidendes Detail für
eine erfolgreiche Erprobung der Waffe unter dem Aspekt der speziellen
Anforderungen an die gewünschte Munitionsverträglichkeit.

SIG Sauer wurde bereits 1 ½ Jahren vor dem Start der Ausschreibung
der Zugriff auf den Typ der von der Bundeswehr eingesetzten Munition
zunächst in Aussicht gestellt, dann aber plötzlich verweigert.

Anbieter, die als Lieferanten der Bundeswehr bereits über eine
solche Munition verfügen, seien eindeutig durch die Ausschreibung
bevorzugt.





Diskriminierung von US-Produkten

Schließlich überrascht auch die pauschale Diskriminierung von
US-amerikanischen Produkten und Bietern. So wurde nunmehr erstmals im
Rahmen der Angebotsaufforderung Sturmgewehr die" ITAR- Freiheit" der
Produkte als undifferenziertes Ausschlusskriterium definiert. ITAR
ist ein US- amerikanisches Regelwerk, welches den Handel mit Waffen,
Rüstungs- sowie Verteidigungsgütern kontrollieren soll. Dabei greift
dieses Ausschlusskriterium bereits bei bloßen Zulieferungen und
selbst dann, wenn die Waffe in Deutschland produziert wird.

Im Ergebnis werden damit sämtliche Hersteller mit einem auch nur
geringfügigen US- amerikanischen Bezug von der Ausschreibung wieder
ausgeladen.

Im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sowie bei der Anfang dieses
Jahres erfolgten Ausschreibung eines Sturmgewehres für die
Spezialkräfte der Bundeswehr war von diesem "KO- Kriterium" überhaupt
noch keine Rede. Umso mehr muss sich der Verdacht aufdrängen, dass
zunächst durch die Zulassung mehrerer Teilnehmer im vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb der Eindruck einer echten Auswahlentscheidung
unter mehreren Bietern erweckt werden soll.

Fairer Wettbewerb notwendig

SIG Sauer sieht sich grundsätzlich in einer guten Position, auch
bei einer Bundeswehr-Ausschreibung zu punkten.

"Wir haben sehr moderne und wettbewerbsfähige Produkte und konnten
faire Ausschreibungen in Deutschland wie auch im Ausland für uns
entscheiden" so SIG Sauer Geschäftsführer Franz von Stauffenberg.

"SIG Sauer wäre als Lieferant für die Bundeswehr ein großer
Gewinn. Aber an einer Ausschreibung, deren Rahmenbedingungen wie auch
Handling dazu so klar auf einen Wettbewerber zugeschnitten sind,
werden wir uns jedoch nicht mit der Abgabe eines Angebotes
beteiligen, auch wenn es uns schwer fällt" kritisiert von
Stauffenberg den Ausschreibungsprozess.



Medienkontakt:
Karl-Heinz Heuser
kh.heuser(at)heuser-kommunikation.de
Tel: +49 221 397 503 50

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Datum: 24.11.2017 - 03:00 Uhr
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