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Gewalt gegen Frauen - Menschenrechtsinstitut empfiehlt Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

ID: 1510597


(ots) - Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen
am 25. November 2017 erklärt das Deutsche Institut für
Menschenrechte:

"Am 1. Februar 2018 tritt die Konvention des Europarates gegen
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte
Istanbul-Konvention, für Deutschland in Kraft. Die Konvention gibt
Staat und Zivilgesellschaft alle nötigen Vorgaben an die Hand, um
Frauen effektiver vor Gewalt zu schützen und ihre Rechte zu
gewährleisten.

Deutschland sollte nun mit einem Nationalen Aktionsplan eine
koordinierte politische Strategie für die Umsetzung der Konvention in
Deutschland aufsetzen. Wir empfehlen, den Nationalen Aktionsplan an
den Verpflichtungen der Konvention auszurichten, ihn in einem
partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln und
seine Umsetzung an einem politisch hochrangigen Gremium aufzuhängen.
So kann er eine gute Grundlage für konkrete Maßnahmen und eine
menschenrechtsbasierte, effektive Politik gegen
geschlechtsspezifische Gewalt sein.

Wichtig ist, dass der Plan prioritäre Handlungsfelder benennt.
Hierzu gehört die Gewährleistung des niedrigschwelligen und
barrierefreien Zugangs zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern
für alle: Es darf keinen Unterschied mehr machen, ob gewaltbetroffene
Frauen im Rollstuhl sitzen, im Asylverfahren der Residenzpflicht
unterliegen oder transgeschlechtlich sind.

Insbesondere sollten Migrantinnen, Frauen mit Beeinträchtigungen
oder wohnungslose Frauen in den Fokus genommen werden. Ihre
Lebensumstände in Behinderteneinrichtungen, Flüchtlings- oder
Wohnungslosenunterkünften verhindern oft, dass sie ihre rechtlichen
Möglichkeiten im Fall von Gewalt gleichberechtigt in Anspruch nehmen
können.

Zudem sollte eine unabhängige Monitoring-Stelle zur Umsetzung der




Konvention eingerichtet werden. Sie unterstützt den Gesetzgeber und
die Behörden bei der Umsetzung. Ihre Arbeit verbessert die
Zielgenauigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt durch umfassende Datenerhebung und
Forschung."



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Presssprecherin Bettina Hildebrand
Tel.: 030 259 359-14 | Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: (at)dimr_berlin

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 23.11.2017 - 04:00 Uhr
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