businesspress24.com - HSC Shipping Protect II: Landgericht verurteilt Bank zur Rückabwicklung wegen verschwiegener Innenp
 

HSC Shipping Protect II: Landgericht verurteilt Bank zur Rückabwicklung wegen verschwiegener Innenprovisionen

ID: 1507158

Rechtsanwalt Ralf Renner informiert


(businesspress24) - Das Landgericht Mainz gab einer Klage eines Anlegers des Fonds HSC Shipping Protect II statt. Die Ausgangssituation war, dass ein langjähriger Kunde einer Bank auf eine Vermittlung eines Bankmitarbeiters Geldanlagen tätigte, dabei u.a. auch die Zeichnung des Fonds HSC Shipping Protect II. Der vermittelnden Bank wurde vorgeworfen, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Dabei äußerte der Anleger insbesondere, er hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn er von die für ihn nicht ersichtlichen Innenprovisionen, die die Bank für die Vermittlung erhielt, vor der Zeichnung gewusst hätte. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Mainz der Argumentation des Klägers und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Demgemäß wird bei Vorteilsausgleichung rückabgewickelt. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/HSC_Fonds.html

Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 – 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Kanzlei Renner

Wir sind eine auf die Materien des Kapitalanlagerechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.



Leseranfragen:

Kanzlei Renner
Claudiusstr. 11
10557 Berlin
- nahe dem Schloss Bellevue -
Tel. 030 / 810 030 22
http://www.kanzlei-renner.de
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de

Rechtsanwalt Ralf Renner
Tel. 030 / 810 030 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de



PresseKontakt / Agentur:

Kanzlei Renner
Claudiusstr. 11
10557 Berlin
- nahe dem Schloss Bellevue -
Tel. 030 / 810 030 22
http://www.kanzlei-renner.de
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de

Rechtsanwalt Ralf Renner
Tel. 030 / 810 030 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de



drucken  als PDF  an Freund senden  VENTURE PLUS 4 FONDS – GERICHT VERURTEILT BERATER
MPC Indien 2 – Zahlreiche Beschwerden über falsche Anlageberatung
Bereitgestellt von Benutzer: Rechtsanwalt Ralf Renner
Datum: 13.11.2017 - 06:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1507158
Anzahl Zeichen: 4376

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.11.2017
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 596 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"HSC Shipping Protect II: Landgericht verurteilt Bank zur Rückabwicklung wegen verschwiegener Innenprovisionen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Renner (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kanzlei Renner



 

Who is online

All members: 10 572
Register today: 2
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 116


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.