Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden
(LifePR) - Macht das Jobcenter nachweislich Fehler und wird daraufhin zu viel Hartz IV gezahlt, muss der Empfänger das Geld nach Auskunft der ARAG Experten nicht unbedingt zurückzahlen. In einem konkreten Fall erhielt ein Mann versehentlich einen Monat länger das Arbeitslosengeld II in Höhe von 1.140 Euro als ursprünglich bewilligt worden war. Der Mann hatte vorher einen Antrag auf Verlängerung seiner Bezüge gestellt und war davon ausgegangen, dass dieser Antrag erfolgreich war. Doch das Jobcenter hatte noch gar nicht über eine Weitergewährung entschieden. Es lag lediglich ein Irrtum vor. Pech für das Amt, der Mann durfte das zu viel gezahlte Arbeitslosengeld behalten (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 35 AS 1879/14).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 30.10.2017 - 06:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1503353
Anzahl Zeichen: 4894
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 42 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).