businesspress24.com - Verbotene Lustbarkeiten
 

Verbotene Lustbarkeiten

ID: 1502958


(LifePR) - Das bayerische Feiertagsgesetz verbietet an so genannten stillen Feiertagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen. Trotzdem hatte ein Verein für den 31. Oktober zu einer ?Versammlung? in einer Münchener Gastwirtschaft eingeladen. Die Verwaltung erkannte darin eine an Allerheiligen verbotene Lustbarkeit. Die Vereinsvertreter erklärten jedoch, die Veranstaltung sei gar keine öffentliche, weil nicht jeder Interessierte an diesem Abend habe Mitglied werden können. ARAG Experten kennen das Problem von den Raucherclubs, denen man zur Umgehung des Rauchverbotes mit Betreten einer Gaststätte beitritt. Außerdem, so die Vereinsvertreter, sei der Einlass zur Veranstaltung von einer Prüfung "der zum Verein passenden Weltanschauung und Einstellung zur Toleranz, Geselligkeit und der verfassungsgemäßen, demokratischen und freiheitlichen Ordnung des Staates Bayern" abhängig gewesen. Die Stadtverwaltung staunte zwar über die trickreiche Ausrede, ließ sich auf die Argumente des Vereins jedoch nicht ein. Vielmehr läge eine ?Halloween-Veranstaltung vor, die auch in Form einer Vereinssitzung unter das Verbot für öffentliche Vergnügungen falle, die nicht dem Ernst des stillen Tages Allerheiligen entsprächen". Der Fall landete vor Gericht und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) gab in letzter Instanz der beklagten Behörde Recht. Die Verbotsverfügung für die an Allerheiligen geplante ?Vereinssitzung? war danach rechtmäßig und verletzte den Kläger nicht in seinen Rechten. Denn angesichts der Gesamtumstände habe die Beklagte davon ausgehen dürfen, dass der Verein die Durchführung einer öffentlichen Halloween-Partys beabsichtigte (Az.: 10 B 11.1530).



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Gruselmaske am Steuer
Halloweenstreiche und die Folgen!
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 27.10.2017 - 07:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1502958
Anzahl Zeichen: 4789

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 102 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verbotene Lustbarkeiten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG SE



 

Who is online

All members: 10 569
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 85


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.