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WERIT bietet AwSV-konforme Überfüllsicherung für Heizöltanks

ID: 1500537

ÜFS-System unterstützt neue Verordnung - sichere Heizöltanks schützen vor Schäden und Umweltbelastungen


(businesspress24) - Buchholz, 20. Oktober 2017 - Am 1. August 2017 trat die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen" (AwSV) in Kraft. Sie ersetzt die bisher gültigen und teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen für den Boden- und Gewässerschutz in den 16 Bundesländern (VAwS). Betreiber von Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, müssen sich auf neue, konkretisierte Anforderungen und Rechtsgrundlagen einstellen. WERIT ( www.werit.eu) bietet Heizöltanks, die der aktuellen Verordnung gerecht werden. Mit der Überfüllsicherung (ÜFS) sind Batterie-, Multiblock- und Winkeltankanlagen sicher und zuverlässig geschützt. Heizöl kann nicht austreten und Schäden wie Umweltbelastungen, Beeinträchtigung von Bausubstanz sowie Geruchsbelästigung wird vorgebeugt.



Die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" richtet sich unter anderem an alle Betreiber von Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffen zum Einsatz kommen. Dazu zählen z.B. Heizölbehälter, Tankstellen, Raffinerien und Galvanikanlagen. Aber auch Anlagenplaner, Fachbetriebe nach WHG oder Behördenvertreter müssen sich nach der neuen Rechtsgrundlage richten. Des Weiteren behandelt die AwSV diverse Regelungen zu landwirtschaftlichen Anlagen.



Die AwSV regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit sowie die technischen Anforderungen, die Anlagen erfüllen müssen, die mit diesen Stoffen und Gemischen umgehen. Gleichzeitig sind die Pflichten der Betreiber dieser Anlagen dort festgeschrieben. Grundsätzlich dient die neue Bestimmung der Verbesserung der Anlagensicherheit und dem Schutz der Umwelt. Sie erhöht durch eindeutige Regelungen auch die Handlungssicherheit für alle Beteiligten.



Heizöltanks müssen abgesichert sein

Die AwSV stellt auch konkrete Anforderungen an die Betreiber von Heizöltankanlagen, denn Heizöl gilt als wassergefährdender Stoff. So besagt die neue Verordnung unter anderem, dass Tätigkeiten an Heizöltankanlagen mit mehr als 1.000 Litern Inhalt nur noch von besonders zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen. Zudem hebt die Verordnung besonders die Überwachungs- und Prüfpflichten auf Seiten des Betreibers hervor. Dieser hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.







Am Beispiel einer Heizöltankanlage zeigen sich typische Gefahrenquellen: Ist der Tank neben dem vorgeschriebenen Grenzwertgeber mit keiner zusätzlichen Sicherung ausgestattet, kann es schnell und unbemerkt zur Überfüllung und zum Austritt von Heizöl kommen. Folgen wie Schäden an der Bausubstanz, Verschmutzungen des Bodens, Umweltschäden (Grundwasser), langfristige Geruchsbelästigung und hohe Kosten können entstehen.



Falsch eingebaute Grenzwertgeber oder auch fehlende Antiheberventile sind typische Mängel an Heizöltanks. Gerade bei Batterietankanlagen besteht die Gefahr der Überfüllung. Das Überfüllsicherungssystem (ÜFS) von WERIT reguliert durch einen Grenzwertgeber den ersten Tank. Alle weiteren Tanks sind mit einem Schwimmerschalter gesichert und mit einer zusätzlichen Füllstandsanzeige ausgerüstet. Somit wird jeder einzelne Tank überwacht. Das stromlose und wasserdichte ÜFS-System ist auch für Hochwasser-Heizöltanks von WERIT geeignet. Es ist universell einsetzbar, zeichnet sich durch eine einfache Montage aus und ist einfach nachrüstbar.



Das Überfüllsicherungssystem von WERIT unterstützt Betreiber von Heizöltankanlagen bei der Erfüllung der Anforderungen der AwSV. Es ist als Nachrüstset für bestehende Tankanlagen sowie in Bausätzen für neue Heizöltanks erhältlich.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die WERIT Sanitär-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG mit Sitz in Buchholz hat sich auf Standard- und Individuallösungen spezialisiert. Das Unternehmen ist unter anderem im Bereich der Sanitärtechnik mit Marken wie JOMO vertreten.



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Datum: 20.10.2017 - 03:40 Uhr
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