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Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio III: Landgericht Frankfurt a.M. verurteilt Bank wegen verschwiegener Provisionen

ID: 1499596

Rechtsanwalt Ralf Renner informiert


(businesspress24) - Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio III gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag zugrunde, dass ein Anleger auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung an dem Schiffsfonds Lloyd Fonds LF Schiffsportfolio III zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Die beklagte Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Frankfurt a.M. der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“

Vgl. Sie auch:
www.kanzlei-renner.de/Lloyd_Fonds.html

Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
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E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.



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Datum: 18.10.2017 - 02:24 Uhr
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Freigabedatum: 18.10.2017
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