Vermieter hat Recht auf Wohnungsbesichtigung
(LifePR) - Nach Auskunft der ARAG Experten haben Mieter grundsätzlich das Recht auf ungestörtes Wohnen. Dazu gehört, dass ihr Vermieter nicht nach Belieben kommen und gehen darf. Anders liegt der Fall allerdings, wenn ein neuer Vermieter sich erstmals einen Überblick über seine Immobilie verschaffen möchte und zudem noch Eigenbedarf angekündigt hat. In einem konkreten Fall kündigte der neue Eigentümer einem Mieter nach über 30 Jahren das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf. Vor Einzug wollte er sich ein genaues Bild über Abmessungen und Beschaffenheit der Wohnung machen. Dazu kündigte er dem Mieter schriftlich seinen Besuch an und bot ihm drei Termine zur Auswahl. Der Mieter blieb stur und beharrte auf sein Recht auf ungestörtes Wohnen. Stattdessen schickte er ihm eine Architektenskizze der Wohnung. Zudem wollte er vom neuen Vermieter zunächst einmal knapp 700 Euro für eine defekte Spülmaschine wiederhaben, die er aus eigener Tasche bezahlt hatte. Als der Fall vor Gericht ging, zog der sture Mieter jedoch den Kürzeren. Er musste den neuen Vermieter in seine Wohnung lassen und konnte diese Entscheidung nicht von der Bezahlung der Spülmaschine abhängig machen (Amtsgericht München, Az.: 416 C 10784/16).
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.10.2017 - 03:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1497025
Anzahl Zeichen: 6733
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 99 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vermieter hat Recht auf Wohnungsbesichtigung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




