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Stärkere Kontrollen beim Unternehmenskauf durch ausländische Investoren

ID: 1490366


(LifePR) - s der EU oder dem EFTA-Raum stammen, durch das Wirtschaftsministerium geprüft werden.
Neue Außenwirtschaftsverordnung hat Sicherheit im Blick
Bei der Novelle der Außenwirtschaftsverordnung hat die Bundesregierung vor allem die Sicherheit der Bundesrepublik im Blick. Daher soll ein Unternehmenskauf in den Bereichen Informationstechnik, Telekommunikation oder Finanz- und Versicherungstechnik strenger geprüft werden. Denn ein Unternehmenskauf durch Investoren außerhalb der EU könne weitreichende Folgen haben und die Versorgungssicherheit der Bundesrepublik gefährden. Gleiches gilt für Beteiligungen oder Übernahmen von Unternehmen aus der Rüstungsindustrie. Auch hier könne der Einfluss ausländischer Investoren auf die Geschäftspolitik negative Folgen auf den technischen Standard, die Entwicklung und letztlich auch der Sicherheit haben, wird die Ausweitung der Prüfungen begründet.
Längere Prüfungsfristen beim Unternehmenskauf
Die Kehrseite der intensiveren Prüfungen durch die Bundesregierung ist, dass ein Unternehmenskauf bzw. -verkauf dadurch ggf. erschwert und in die Länge gezogen wird. Denn auch die Prüffristen werden zum großen Teil von zwei auf vier Monate durch die neue Verordnung verlängert. Ebenso sollen auch mittelbare Erwerbe in die Prüfung einbezogen werden. Das heißt ein Unternehmenskauf wird auch dann geprüft, wenn die ausländischen Investoren zuvor ein Unternehmen in der EU gegründet haben, das dann die Beteiligung an einem deutschen Unternehmen erwerben soll. Allerdings bestehen weiterhin hohe Hürden, wenn eine Unternehmensübernahme durch ausländische Investoren verhindert werden soll. Die Transaktionsplanungen werden zunehmend komplexer. Die Praxis wird zeigen, ob der gesetzgeberische Protektionismus eine abschreckende Wirkung auf die ausländischen Investoren haben wird.
Unternehmenstransaktionen sollten grundsätzlich immer bis ins Detail vorbereitet und geplant sein. Dabei sollte auch die neue Außenwirtschaftsverordnung im Blick behalten werden.




Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg, Berlin und München hat unter https://www.rosepartner.de/... weitere Informationen zum Unternehmenskauf zusammengefasst.
Dr. Boris Jan Schiemzik
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
ROSE & PARTNER LLP
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 414 37 59 - 0
schiemzik(at)rosepartner.de

ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin, München und Mailand zur Verfügung.
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