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374 000 Personen erhielten Ende 2016 Hilfe zum Lebensunterhalt

ID: 1485403


(ots) - Am Jahresende 2016 erhielten in Deutschland rund
374 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren davon 54 %
Männer und 46 % Frauen.

2016 sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum
Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr um 5,9 %. 2015 hatten 398
000 Personen entsprechende Leistungen bezogen. Zuvor war die Zahl der
Leistungsbezieherinnen und -bezieher letztmals im Jahr 2009
zurückgegangen.

241 000 Leistungsberechtigte (64 %) lebten in Einrichtungen wie
Wohn- oder Pflegeheimen. 133 000 Leistungsberechtigte (36 %) lebten
außerhalb solcher Einrichtungen, davon überwiegend in
Einpersonenhaushalten. Gegenüber dem Vorjahr ging vor allem die Zahl
der in Einrichtungen lebenden Empfängerinnen und Empfänger zurück.
Ende 2016 bezogen 7,5 % weniger Personen in Einrichtungen Hilfe zum
Lebensunterhalt, 2,7 % weniger Personen außerhalb von Einrichtungen.

Mit 54 Jahren waren die Leistungsbezieherinnen und -bezieher in
Einrichtungen im Durchschnitt deutlich älter als außerhalb von
Einrichtungen (43 Jahre).

Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen
mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen
leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem
6. Kapitel (SGB XII) oder Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel (SGB
XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmenbezogenen
Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht in anderer
Weise decken können, zum Beispiel durch Renteneinkünfte oder durch
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem 4. Kapitel (SGB XII). Außerhalb von Einrichtungen kommt die Hilfe




zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige,
längerfristig Erkrankte oder Personen im Vorruhestand mit niedriger
Rente in Betracht.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.


Weitere Auskünfte gibt:
Sonja Potting,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 53
www.destatis.de/kontakt




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Datum: 31.08.2017 - 02:00 Uhr
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