WAZ: Aber bitte nicht wählen
- Kommentar von Stephanie Weltmann
zur Reform des Jugendschutzgesetzes
(ots) - Die NRW-Regierung hat im Koalitionsvertrag zig
kostspielige Versprechen aufgelistet. Allein die angekündigten
Investitionen in Bildung belaufen sich auf eine Gesamtsumme von
schätzungsweise dreistelliger Millionenhöhe. Wie gut, dass die von
Schwarz-Gelb ins Gespräch gebrachte Reform des Bundesgesetzes zum
Jugendschutz günstig daher kommt. Die nötige Initiative im Bundesrat
verlangt zunächst nicht mehr als Verhandlungsgeschick. Misslingt sie,
ließe sich das auf störrische Gegner in der Länderkammer
zurückführen. Hat sie Erfolg, wird Schwarz-Gelb in der Wunschrolle
eines Entfesselungskünstlers des Staates bejubelt.
Dumm nur, dass es sich für FDP und CDU nicht in Wählerpotenzial
niederschlagen würde, wenn 16- und 17-Jährige künftig länger feiern
dürfen. Denn bei Landtagswahlen dürfen Jugendliche nicht mitstimmen.
2016 wurde in NRW über das Herabsetzen des Wahlalters auf 16 Jahre
bei Landtagswahlen diskutiert. Es waren CDU und FDP, die dem
rot-grünen Vorstoß auf demokratische Mitsprache junger Menschen nicht
ohne Weiteres zustimmten und ihn letztlich verhinderten. Aber wen
interessiert das schon, wenn man lange nachts feiern darf!
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion(at)waz.de
Original-Content von: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 27.08.2017 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1484436
Anzahl Zeichen: 3989
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Essen
Telefon:
Kategorie:
Innenpolitik
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 36 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"WAZ: Aber bitte nicht wählen
- Kommentar von Stephanie Weltmann
zur Reform des Jugendschutzgesetzes
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).